Hinweis -
motorbezogene Versicherungssteuer!
Für
Neuzulassungen ab 1. Oktober 2020 errechnet sich die motorbezogene Steuer
– die gemeinsam mit der Prämie für die Haftpflichtversicherung von der
Versicherung eingehoben wird für
Pkw und Motorräder anhand der
Leistung und auch des CO2-Wertes
Daher sind alle
direkten Steuern auf neuzugelassene Autos und Motorräder von den CO2-Emissionen abhängig.
Bei
unterjähriger Zahlung gibt es keine Zuschläge mehr (z.B. bei monatlich)
Für Fahrzeuge,
die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, ändert sich an
der motorbezogenen Versicherungssteuer und den Unterjährigkeitszuschlägen hingegen
nichts.
In drei
Schritten zur Berechnung:
ÖAMTC _ KFZ-Steuer berechnen
Quelle: ÖAMTC